Privatpraxis und Selbstzahler


Die Behandlung erfolgt privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Privat versicherte Patientinnen und Patienten können die Rechnung abhängig von ihrem Vertrag bei ihrer Versicherung einreichen. Gesetzlich Versicherte können sämtliche Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Vor planbaren umfangreicheren Behandlungen informiere ich Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.